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Allgemeine Geschäftsbedingungen Stand 06/2023

für Lieferungen und Leistungen an Kunden der Schmid Sicherheitsdienste GmbH

 

 

1. Geltungsbereich

1.1 Die nachstehenden Bestimmungen (im Folgenden "Bedingungen") regeln die rechtlichen Beziehungen zwischen der Schmid Sicherheitsdienste GmbH (nachfolgend als "Schmid Sicherheit" bezeichnet) und ihren Kunden in Bezug auf die Nutzung von Videoüberwachungssystemen zur Baustellensicherung (einschließlich Kameratürme, Zubehör und Software zur Bildaufnahme und drahtlosen Übertragung von Aufzeichnungen), die im Folgenden als "SECBOX-Systeme" bezeichnet werden, sowie damit verbundenen Dienstleistungen (Auswertung von Alarmmeldungen in einer Alarmempfangsstelle und gegebenenfalls Weiterleitung an den Kunden, die Polizei oder einen Sicherheitsdienst).

1.2 Die Erbringung der Vertragsleistungen durch Schmid Sicherheit erfolgt ausschließlich auf Grundlage dieser Bedingungen. Etwaige allgemeine Geschäfts- oder Einkaufsbedingungen des Kunden werden von Schmid Sicherheit nicht anerkannt, selbst wenn Schmid Sicherheit ihnen nicht ausdrücklich widerspricht.

1.3 Die vorliegenden Bedingungen finden Anwendung auf sämtlichen gegenwärtigen und künftigen Geschäftsbeziehungen zwischen Schmid Sicherheit und dem Kunden, sofern dieser in seiner Eigenschaft als Unternehmer agiert. Unternehmer im Sinne dieser Bedingungen umfassen natürliche oder juristische Personen sowie rechtsfähige Personengesellschaften, die ihre Tätigkeit gewerblich oder selbständig beruflich ausüben.

 

2. Angebote, Bestellungen

2.1 Sofern nicht ausdrücklich etwas anderes von Schmid Sicherheit bestimmt wird, sind alle Angebote für Vertragsleistungen von Schmid Sicherheit unverbindlich. Mündliche Nebenabreden haben keine bindende Wirkung für Schmid Sicherheit.

2.2 Der Vertrag über die Vertragsleistungen zwischen dem Kunden und Schmid Sicherheit kommt zustande, wenn der Kunde auf der Grundlage von Angeboten von Schmid Sicherheit bestellt oder wenn Schmid Sicherheit nach Erhalt einer Bestellung des Kunden eine Auftragsbestätigung sendet oder den Auftrag ausführt.

 

3. Allgemeine Regelungen zur Abwicklung

3.1 Um die Vertragsleistungen durchzuführen, ist der Kunde auf Anforderung von Schmid Sicherheit verpflichtet, einen oder mehrere Ansprechpartner zu benennen. Diese Ansprechpartner müssen vom Kunden bevollmächtigt sein, Erklärungen im Zusammenhang mit der technischen und organisatorischen Abwicklung des Vertrags abzugeben und entgegenzunehmen.

3.2 Die Vertragsleistungen werden von Schmid Sicherheit entweder selbst erbracht oder durch die Beauftragung von Dritten als Subunternehmer ausgeführt. Wenn Schmid Sicherheit Dritte als Subunternehmer einschaltet, haftet Schmid Sicherheit für deren Handlungen im Rahmen dieser Bedingungen in demselben Umfang wie für das eigene Verhalten.

 

 

4. Termine, Fristen, Verzug und Unmöglichkeit

4.1 Die vereinbarten Fristen und Termine mit dem Kunden sind als Richtwerte und Orientierungspunkte zu verstehen und haben keinen bindenden Charakter.

4.2 Damit die Fristen und Termine für die Vertragsleistungen eingehalten werden können, ist es erforderlich, dass der Kunde alle erforderlichen Unterlagen, Genehmigungen, Freigaben sowie die vereinbarten Zahlungsbedingungen und sonstigen Verpflichtungen rechtzeitig erfüllt. Wenn diese Voraussetzungen nicht erfüllt werden, kann sich die Leistungsfrist angemessen verlängern.

4.3 Sofern keine Fixtermine vereinbart wurden oder es sich um eine unberechtigte Verweigerung der Leistung handelt, gerät Schmid Sicherheit nur dann in Verzug, wenn der Kunde Schmid Sicherheit schriftlich auf die Fristüberschreitung hinweist und eine angemessene Frist zur Erfüllung der Vertragsleistung setzt.

 

5. Bereitstellung und Installation der SECBOX-Systeme

5.1 Die SECBOX-Systeme werden dem Kunden für die jeweils vereinbarte Laufzeit zur Miete überlassen. Die Übergabe erfolgt nach Maßgabe der mit dem Kunden getroffenen Vereinbarung entweder

(a) durch Anlieferung der SECBOX Sicherheit-Systeme zur anschließenden Installation durch Schmid Sicherheit an dem vereinbarten Baustellenstandort des Kunden

oder

(b) durch Versand an den vereinbarten Ablieferungsort zur anschließenden Installation durch den Kunden selbst. Soweit Ort und Zeitpunkt der Installation und Anlieferung im Vertrag nicht spezifiziert sind, werden diese von Schmid Sicherheit mit einer Vorlaufzeit von zwei Werktagen mitgeteilt.

5.2 Es liegt in der Verantwortung des Kunden, die baulichen, technischen, organisatorischen und sonstigen Voraussetzungen zu schaffen, die für eine korrekte Aufstellung und einen reibungslosen Betrieb der SECBOX-Sicherheitssysteme erforderlich sind. Dies umfasst insbesondere:

(a) Der Kunde ist verantwortlich für die Beschaffung sämtlicher behördlicher Genehmigungen sowie Zustimmungen von Grundstückseigentümern, Betriebsräten, Mitarbeitern und sonstigen Dritten, die für das Aufstellen und den Einsatz der SECBOX-Sicherheitssysteme erforderlich sind.

(b) Der Kunde ist dafür verantwortlich, einen geeigneten Standort auf dem Baustellengelände auszuwählen, der über ausreichende Standfestigkeit und eine angemessene Perspektive verfügt, um eine effektive Überwachung der Baustelle zu ermöglichen.

(c) Falls ein SECBOX-System mit externer Stromversorgung verwendet wird, ist der Kunde für die Bereitstellung eines geeigneten Stromanschlusses zur Stromversorgung des SECBOX-Systems verantwortlich.

5.3 Wenn vereinbart ist, dass die Installation der SECBOX-Sicherheitssysteme durch Schmid Sicherheit erfolgt, gelten die folgenden Bedingungen:

 

(a) Die vermieteten SECBOX Sicherheit-Systeme werden von Schmid Sicherheit auf deren Risiko angeliefert und installiert.

 

(b) Der Kunde ist dafür verantwortlich sicherzustellen, dass zum Zeitpunkt der Installation des SECBOX-Sicherheitssystems das Betriebspersonal des Kunden, das für den Betrieb vorgesehen ist, anwesend ist und eine Einweisung durchgeführt werden kann.

 

(c) Wenn von Schmid Sicherheit gefordert, hat der Kunde ein Inbetriebnahmeprotokoll zu unterzeichnen, um die erfolgreiche Inbetriebnahme zu bestätigen.

 

5.4 Wenn vereinbart ist, dass der Kunde selbst die SECBOX-Sicherheitssysteme am Baustellenstandort installiert, gelten die folgenden Bedingungen:

 

(a) Die SECBOX-Sicherheitssysteme werden auf Kosten und Risiko des Kunden an den vereinbarten Lieferort versandt.

 

(b) Nach der Übergabe der SECBOX-Sicherheitssysteme am Lieferort hat der Kunde unverzüglich eine Prüfung auf äußerlich erkennbare Schäden, insbesondere Transportschäden, vorzunehmen. Etwaige Mängel sind Schmid Sicherheit umgehend zu melden.

 

(c) Nach der Übergabe der SECBOX-Sicherheitssysteme am Lieferort ist der Kunde verpflichtet, diese unverzüglich am vereinbarten Baustellenstandort zu installieren. Sobald die Installation abgeschlossen ist, muss der Kunde Schmid Sicherheit schriftlich darüber informieren. Die Inbetriebnahme darf nur mit der Zustimmung von Schmid Sicherheit und nach einer Einweisung des vom Kunden benannten Betriebspersonals erfolgen.

 

5.5 Wenn sich die Inbetriebnahme aufgrund von Umständen, die nicht von Schmid Sicherheit zu vertreten sind, verzögert, ist der Kunde verpflichtet, die Kosten für Wartezeiten und zusätzlich erforderliche Reisen von Schmid Sicherheit sowie die Personalkosten für das von Schmid Sicherheit für die Inbetriebnahme eingesetzte Personal angemessen zu tragen.

6. SECBOX- Sicherheitssysteme Nutzungsbedingungen

6.1 Schmid Sicherheit behält sich das Recht vor, im Rahmen des Zumutbaren die vermieteten SECBOX-Sicherheitssysteme während der Mietzeit gegen andere SECBOX-Sicherheitssysteme in gleicher Größe und mit vergleichbaren Leistungsmerkmalen auszutauschen.

 

6.2 Schmid Sicherheit hat das Recht, an den vermieteten SECBOX-Systemen Werbung für eigene Zwecke anzubringen oder anbringen zu lassen.

 

6.3 Der Kunde verpflichtet sich zu folgenden Maßnahmen im Umgang mit den gemieteten SECBOX-Systemen:

 

(a) Die Entfernung der SECBOX-Systeme vom vereinbarten Baustellenstandort ist ohne vorherige schriftliche Zustimmung von Schmid Sicherheit nicht gestattet;

 

(b) Die SECBOX-Sicherheitssysteme sind unter Einhaltung der geltenden Unfallverhütungs- und Arbeitsschutzbestimmungen sowie Straßenverkehrsvorschriften ordnungsgemäß zu handhaben;

 

(c) Die Bedienung der SECBOX-Systeme ist ausschließlich durch eingewiesene und zuverlässige Mitarbeiter zulässig;

 

(d) Es ist dafür zu sorgen, dass die SECBOX-Systeme ausreichend vor Verschmutzungen geschützt werden, insbesondere bei Maler-, Schweiß- und Reinigungsarbeiten mit Säuren am Baustellenstandort.

 

6.4 Ohne vorherige Erlaubnis von Schmid Sicherheit ist es dem Kunden untersagt, die gemieteten SECBOX Sicherheit-Systeme weiterzuvermieten oder an Dritte weiterzugeben.

 

6.5 Der Kunde ist verpflichtet, Schmid Sicherheit umgehend zu benachrichtigen, falls während der Vertragslaufzeit Mängel an den gemieteten SECBOX-Systemen auftreten oder die Systeme aus irgendeinem Grund beschädigt werden oder verloren gehen.

7. Leistungen der Meldestelle

7.1 Schmid Sicherheit stellt während der Vertragslaufzeit eine oder mehrere Meldestellen innerhalb Deutschlands zur Verfügung, die nicht VdS zertifiziert sind. Diese Meldestellen sind durchgehend besetzt, 24 Stunden an 7 Tagen in der Woche, und verfügen über geschultes Personal. Ihre Aufgabe besteht darin, die automatisiert drahtlos übertragenen Alarmmeldungen von den gemieteten SECBOX-Systemen entgegenzunehmen und zu bewerten. Bitte beachten Sie, dass die Meldestellen von Schmid Sicherheit nicht VdS zertifiziert sind.

 

7.2 Die Betriebsleistungen der Meldestellen von Schmid Sicherheit konzentrieren sich ausschließlich auf Alarmmeldungen, die den Verdacht von strafbarem Verhalten (insbesondere Diebstahl und/oder Sachbeschädigung) gegenüber den vereinbarten Schutzobjekten im Detektionsbereich der SECBOX Sicherheit-Systeme betreffen. Es ist zu beachten, dass für andere Objekte, selbst wenn sie sich im Detektionsbereich der SECBOX Sicherheit-Systeme befinden, keine Überwachungstätigkeit von Schmid Sicherheit erbracht wird. Schmid Sicherheit gewährleistet, dass die Meldestellen eingehende Alarmmeldungen überprüfen und bei Erkennung von Verdachtsmomenten entsprechende Alarmmeldungen an die vereinbarten Kontaktpersonen (Polizei oder privater Wachdienst) weitergeleitet werden. Die Kontaktpersonen werden vom Kunden in einem Alarmprotokoll festgelegt, das bei der Installation des betreffenden SECBOX-Systems übergeben wird.

 

7.3 Schmid Sicherheit erfüllt seine Verpflichtungen gemäß diesem Abschnitt (Ziffer 7), sobald Schmid Sicherheit nach Feststellung erkennbarer Verdachtsmomente gemäß Abschnitt 7.2 die benannte Kontaktperson telefonisch erreicht hat oder wenn zwei Versuche der telefonischen Kontaktaufnahme gescheitert sind. Es wird keine Gewähr für den Einsatz der Kontaktpersonen am Baustellenstandort durch Schmid Sicherheit übernommen.

 

8. Vergütung und Zahlungsbedingungen

8.1 Der Kunde ist verpflichtet, die im Kundenvertrag vereinbarte Wochenmiete für die gemieteten SECBOX Sicherheit-Systeme zuzüglich der geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer zu entrichten.

8.2 Sofern im Kundenvertrag keine abweichenden Vereinbarungen getroffen wurden, sind Zahlungen des Kunden innerhalb von 30 Tagen nach Eingang der Rechnung ohne Abzüge zur Zahlung fällig.

8.3 Im Falle eines Zahlungsverzugs des Kunden ist Schmid Sicherheit berechtigt, einen pauschalen Verzugsschaden in Höhe von 10 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz (gemäß § 247 BGB) zu verlangen. Der Kunde hat jedoch die Möglichkeit, nachzuweisen, dass Schmid Sicherheit ein geringerer oder gar kein Schaden entstanden ist. In diesem Fall verringert sich die Pauschale entsprechend oder entfällt ganz. Diese Regelung berührt nicht das Recht von Schmid Sicherheit, einen Verzugsschaden geltend zu machen, der über die Pauschale hinausgeht..

 

9. Vertragslaufzeit, Kündigung

9.1 Wurde im Vertrag eine feste Laufzeit oder eine Mindestlaufzeit vereinbart, so ist eine Kündigung des Vertrags während dieser Laufzeit nur aus wichtigem Grund möglich.

 

9.2 Sofern keine feste Laufzeit vereinbart wurde oder die vereinbarte Mindestlaufzeit bereits abgelaufen ist, haben sowohl der Kunde als auch Schmid Sicherheit das Recht, den Vertrag mit einer Kündigungsfrist von 5 Werktagen zu beenden.

 

9.3 Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt von den vorherigen Regelungen unberührt. Ein wichtiger Kündigungsgrund für Schmid Sicherheit liegt insbesondere vor, wenn der Kunde

 

(a) unautorisierte Änderungen an den gemieteten Schmid Sicherheit-Systemen vornimmt,

 

(b) mit der Zahlung eines fälligen Betrags um mehr als 14 Tage in Verzug gerät,

 

(c) wiederholt oder fortgesetzt gegen die Nutzungsbedingungen gemäß Ziffer 6 verstößt, oder

 

(d) gegen eine andere wesentliche Bestimmung dieses Vertrags verstößt.

 

10. Pflichten bei Vertragsbeendigung

10.1 Im Falle der Vertragsbeendigung hat der Kunde die gemieteten SECBOX Sicherheit-Systeme umgehend an Schmid Sicherheit zurückzugeben.

 

10.2 Sofern die Rückgabe der gemieteten SECBOX Sicherheit-Systeme aufgrund eines vom Kunden zu verantwortenden Grundes verzögert wird, behält sich Schmid Sicherheit das Recht vor, neben weiteren Ansprüchen eine pauschalierte Nutzungsentschädigung zu verlangen. Die Höhe dieser Entschädigung entspricht den vereinbarten Vergütungssätzen für die Vertragslaufzeit und gilt für den Zeitraum der Verzögerung bis zur Rückgabe an Schmid Sicherheit. Der Kunde hat das Recht nachzuweisen, dass Schmid Sicherheit durch die verzögerte Rückgabe kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist, wodurch sich die Nutzungsentschädigung entsprechend verringert oder entfällt.

 

11. Eigentum, Zugangsrecht

11.1 Die zur Verfügung gestellten SECBOX Sicherheit-Systeme bleiben Eigentum von Schmid Sicherheit.

 

11.2 Der Kunde hat die Pflicht, Schmid Sicherheit umgehend über alle Maßnahmen oder Ereignisse zu informieren, die das Eigentum von Schmid Sicherheit an den SECBOX Sicherheit-Systemen beeinträchtigen könnten, einschließlich Diebstahl, Beschädigung oder die Inanspruchnahme durch Dritte aufgrund von Eigentums- oder Pfandrechten.

 

11.3 Schmid Sicherheit ist berechtigt, die SECBOX Sicherheit-Systeme während der normalen Betriebszeiten des Kunden zu inspizieren und zu überprüfen, entweder persönlich oder durch einen beauftragten Vertreter. Der Kunde hat die Verpflichtung, Schmid Sicherheit den erforderlichen Zugang zum Baustellenstandort zu gewähren, um diese Inspektionen durchführen zu können.

 

12. Rechte am Bildmaterial

12.1 Die gemieteten SECBOX Sicherheit-Systeme sind befugt, Bilder aufzunehmen, die an die Meldestelle von Schmid Sicherheit übertragen werden. Die Übertragung, Wiedergabe und Speicherung dieser Bilder in der Meldestelle erfolgen ausschließlich im Auftrag und auf Risiko des Kunden. Schmid Sicherheit verpflichtet sich, das Bildmaterial ausschließlich für den Zweck der Erbringung der Vertragsleistungen gemäß Ziffer 7 (Meldestelle) zu verwenden. Jegliche Verwendung des Bildmaterials für andere Zwecke erfordert die Zustimmung des Kunden.

 

12.2 Der Kunde ist verantwortlich dafür, dass die Aufnahme, Übertragung, Wiedergabe und Speicherung des Bildmaterials über die gemieteten SECBOX Sicherheit-Systeme und die Meldestelle den geltenden gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere dem Datenschutzrecht und dem Schutz von Persönlichkeitsrechten (einschließlich des Rechts am eigenen Bild), entspricht. Sollten Dritte oder Behörden gegenüber den Vertragsparteien geltend machen, dass durch die genannten Aktivitäten gegen gesetzliche Vorschriften oder die Rechte Dritter verstoßen wird, werden sich die Vertragsparteien unverzüglich gegenseitig informieren, soweit dies gesetzlich zulässig ist. Sofern kein Verstoß gegen Klausel 12.1 Satz 2 vorliegt, stellt der Kunde Schmid Sicherheit von allen Ansprüchen Dritter frei, die sich aus Verletzungen der Rechte Dritter oder Verstößen gegen gesetzliche Vorschriften ergeben, die im Rahmen der Leistungserbringung von Schmid Sicherheit durch die Erstellung von Aufnahmen, Übertragungen, Wiedergaben und/oder Speicherungen des Bildmaterials entstanden sind. Diese Freistellung umfasst sämtliche Ansprüche Dritter sowie die eigenen notwendigen Auslagen für Rechtsverfolgung und/oder -verteidigung, die Schmid Sicherheit in diesem Zusammenhang entstehen.

 

13. Leistungsstandards und Gewährleistung für Sachmängel

13.1 Schmid Sicherheit übernimmt für die gemieteten SECBOX Sicherheit-Systeme die Gewährleistung gemäß den geltenden gesetzlichen Bestimmungen.

 

13.2 Gemäß der Vereinbarung hat der Kunde die Verpflichtung, etwaige Mängel der gemieteten SECBOX Sicherheit-Systeme unverzüglich nach Feststellung an Schmid Sicherheit zu melden.

 

13.3 Gemäß der Vereinbarung ist es Schmid Sicherheit gestattet und verpflichtet, einen Sachmangel an den gemieteten SECBOX Sicherheit-Systemen nach eigenem Ermessen durch Nachbesserung, Ersatzlieferung oder Neuherstellung zu beheben. Schmid Sicherheit hat die Wahl, welche Maßnahme zur Behebung des Mangels ergriffen wird. Gleichzeitig behält der Kunde das Recht, die Vergütung entsprechend zu mindern, solange die mangelbedingte Beeinträchtigung des Gebrauchs fortbesteht. Dies bedeutet, dass der Kunde unter bestimmten Umständen berechtigt ist, einen Teil der Zahlung zu reduzieren, wenn die gemieteten SECBOX Sicherheit-Systeme aufgrund eines Sachmangels nicht wie vereinbart genutzt werden können.

 

13.4 Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche des Kunden beträgt 1 Jahr ab dem gesetzlichen Beginn der Verjährungsfrist.

 

13.5 Gemäß der Vereinbarung kann der Kunde Schadensersatz und Aufwendungsersatz in allen Fällen gemäß Ziffer 13 nur nach Maßgabe der Bestimmungen der nachfolgenden Ziffer 14 verlangen.

 

14. Haftungsbeschränkung

14.1 Gemäß den vorliegenden Geschäftsbedingungen sind Schadensersatzansprüche des Kunden und Ansprüche auf Aufwendungsersatz grundsätzlich ausgeschlossen, sofern nicht ausdrücklich Abweichendes zwischen den Vertragsparteien oder in den Geschäftsbedingungen vereinbart ist. Dies umfasst Ansprüche, die auf Verletzung von Pflichten aus dem Schuldverhältnis oder unerlaubter Handlung beruhen. Schmid Sicherheit haftet nicht für entgangenen Gewinn, entgangene Gebrauchsmöglichkeiten, Ansprüche Dritter oder jegliche andere mittelbare und Folgeschäden.

 

14.2 Der Haftungsausschluss gemäß Ziffer 14.1 findet keine Anwendung in folgenden Fällen:

 

(a) bei vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten von Schmid Sicherheit oder ihren Erfüllungsgehilfen;

 

(b) bei Todesfällen oder Verletzungen von Körper oder Gesundheit einer Person;

 

(c) soweit Schmid Sicherheit gemäß den zwingenden Bestimmungen des anwendbaren Produkthaftungsrechts für Personenschäden oder Sachschäden an Privatvermögen haftet; und/oder

 

(d) falls Schmid Sicherheit ausnahmsweise eine Garantiehaftung für die Beschaffenheit der Vertragsleistungen übernommen hat.

 

14.3 Der Haftungsausschluss gemäß Ziffer 14.1 ist ebenfalls nicht gültig, wenn wesentliche Vertragspflichten von Schmid Sicherheit verletzt werden. In diesem Fall beschränkt sich die Haftung von Schmid Sicherheit jedoch auf den vorhersehbaren und vertragstypischen Schaden. Die Bestimmungen in Ziffer 14.2 zur Haftung von Schmid Sicherheit bleiben hiervon unberührt.

 

15. Abtretung, Aufrechnung

15.1 Eine Übertragung der Rechte aus dem Vertrag durch den Kunden an Dritte ist nicht gestattet.

 

15.2 Der Kunde kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen gegenüber Schmid Sicherheit aufrechnen.

16. Veröffentlichungen

16.1 Der Kunde erlaubt Schmid Sicherheit, den Kunden als Referenzkunden in Marketing-Medien zur Bewerbung der Leistungen von Schmid Sicherheit zu nennen, insbesondere in Produktpräsentationen für Drittkunden.

 

16.2 Schmid Sicherheit wird die Zusammenarbeit mit dem Kunden gegenüber Dritten nicht ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Kunden offenlegen.

 

17. Anwendbares Recht, Gerichtsstand

17.1 Der Vertrag mit dem Kunden unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).

 

17.2 Alle Streitigkeiten, die sich aus oder im Zusammenhang mit Verträgen zwischen dem Kunden und Schmid Sicherheit ergeben, unterliegen der ausschließlichen Zuständigkeit der Gerichte in Neu-Ulm. Darüber hinaus behält sich jede Vertragspartei das Recht vor, die andere Vertragspartei an deren Sitz in Anspruch zu nehmen. Die vorstehenden Gerichtsstandsvereinbarungen sind abschließend, außer im Fall von einstweiligem Rechtsschutz.

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